kurz ein, geriet auf der A 4 über den linken Fahrbahnrand und kollidierte dort mit vier Randleitpfosten (vgl. das Dossier 2015/10000390 der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich). Die Kammer geht für dieses Delikt von 30 Strafeinheiten aus, es sind davon 20 Strafeinheiten zu asperieren.