43 17. Delikte mit Geldstrafe/Zusatzstrafe 17.1 Vorbemerkungen Für die Schuldsprüche wegen Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte und wegen Verabreichens von gesundheitsgefährdenden Stoffen an Kinder ist mit Blick auf die Rechtsprechung zum Primat der Geldstrafe im Bereich der leichteren bis mittleren Kriminalität eine Geldstrafe festzusetzen. Diese Delikte stehen zwar durchaus auch im Zusammenhang mit den sexuellen Übergriffen, sind aber doch von ganz anderer «Qualität».