16.3 Delikte z.N.v. E.________ 16.3.1 Sexuelle Handlungen mit Kindern Betreffend die Tatkomponenten hält die Kammer fest, dass sich der Deliktszeitraum über gut eineinhalb Jahre (ab ca. Juli 2010 bis zum 17.02.2012) erstreckt und deutlich weniger sexuelle Handlungen umfasst, als bei den Delikten z.N.d. Strafund Zivilklägerin (vier Mal Oral- und ca. vier Mal Vaginalverkehr sowie eine Befriedigung mit der Hand). E.________ war bei Beginn der Übergriffe knapp 14 ½ Jahre alt.