16.2 Delikte z.N.d. Straf- und Zivilklägerin 16.2.1 Sexuelle Handlungen mit Kindern Unter dem Titel der Tatkomponenten gilt es zu berücksichtigen, dass es sich um einen sehr langen Deliktszeitraum (ab ca. Anfang 2005 bis am 05.07.2010, d.h. fünfeinhalb Jahre) und um eine grosse Zahl von sehr intensiven sexuellen Handlungen handelt (Oralverkehr fast täglich bis Juli 2005, dann ab August 2005, als die Familie von C.________ innerhalb von W.________ umzog, noch ca. zwei Mal pro Woche, was mindestens 100 Mal Oralverkehr entspricht, zudem kurz vor dem 16. Geburtstag der Straf- und Zivilklägerin ein vaginales Eindringen mit dem Penis).