zwar die sexuellen Handlungen, aber nicht etwa weil er etwas Widerrechtliches getan hat, sondern vielmehr um seiner selbst Willen, weil er meint, nun als Opfer von dreisten Mädchen völlig zu Unrecht die harte Hand der Justiz erfahren zu müssen. Das Gericht hat den Eindruck gewonnen, dass der Beschuldigte es tatsächlich nicht so schlimm findet, was er getan hat.»