15.2 Täterkomponenten Die Vorinstanz hat das Vorleben und die persönliche Verhältnisse neutral gewichtet und dazu Folgendes festgehalten (pag. 687 f.): « A.________ ist am ________ in O.________ geboren und gemäss eigenen Aussagen bei seinen Eltern mit drei Geschwistern aufgewachsen. Nachdem er neun Jahre Primarschule im P.________ absolviert hatte, machte er ein Zusatzjahr im Welschland, bevor er bei der Q.________ - Garage in O.________ eine Lehre als Automechaniker anfing. Nach abgeschlossener Lehre arbeitete der Beschuldigte während zwei Jahren im U.________ (Atomkraftwerk). Im Jahre 1979 machte er sich mit der K._____