38 Der Berufungsführer wusste im November 2013 um die persönlichen Umstände von E.________ und dass er ihr grosse Probleme hätte bereiten können, wenn er die Videos, von deren Existenz sie nichts wusste, ihrem Verlobten oder ihren Eltern gezeigt hätte. Er nützte insofern nicht nur ihr vergleichsweise junges Alter, sondern auch ihre ganz persönliche Situation komplett aus.