34 ist, wie die Straf- und Zivilklägerin fragte: «Isch offe?». Damit bezog sie sich offensichtlich auf den Raum, in welchem sie und der Berufungsführer sich befanden bzw. die Tür dazu. In diesem Zusammenhang ist auch ihre spätere Frage «Nei, gseht mi so niemer?» zu interpretieren: Ganz offensichtlich befürchtete die Strafund Zivilklägerin, dass jemand rein kommen und sie sehen könnte (z.B. unverhofft auftauchende Kunden).