_, welche sich mit den objektiven Beweismitteln decken, erwiesen, dass der Berufungsführer mit ihr bereits vor ihrem 16. Geburtstag sexuelle Handlungen vorgenommen hat, zu der Zeit nämlich, als sie bei ihm einen Wochenplatz hatte (vgl. II.8. Würdigung der objektiven Beweismittel und II.9.1. Aussagen von E.________ hiervor). Dabei wusste er, dass sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht 16 Jahre alt war. Bei den im Schutzalter vorgenommenen sexuellen Handlungen (ca. von Juli 2010 bis am 17.02.2012) handelt es sich konkret um vier Mal Oralver-