_, geboren am 16.02.1996, wie auch z.N. der Straf- und Zivilklägerin, geboren am 05.07.1994, akzeptiert. Der Berufungsführer anerkennt mit anderen Worten, dass er die bei beiden Teenager u.a. mit den fiktiven Figuren Cristiano Ronaldo und Jimmy Blue Ochsenknecht erzeugte Abhängigkeit bzw. die dadurch eingeschränkte Entscheidungsfreiheit ausnützte, um mit ihnen nach Vollendung des 16. Altersjahres sexuelle Handlungen vollziehen zu können.