9.5.2 Ziff. I.1.2. der Anklageschrift (sexuelle Handlungen mit Kindern z.N.v. E.________) und Ziff. I.2.1. der Anklageschrift (sexuelle Handlungen mit Kindern z.N.d. Strafund Zivilklägerin) Oberinstanzlich wurden in Abweichung von den Anträgen in erster Instanz die Schuldsprüche wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Abhängigen, sowohl z.N. von E.________, geboren am 16.02.1996, wie auch z.N. der Straf- und Zivilklägerin, geboren am 05.07.1994, akzeptiert.