501 FDF-Auswerung: «bish bereit ds lade für miii ?»). Daran vermag auch der Zeitablauf bzw. die Dauer der gesamten Konversation angesichts der zahlreichen hin und her geschickten Mitteilungen nichts zu ändern (Dauer der gesamten Konversation an diesem Tag von 12:56:04 bis 14:23:18). Ganz offensichtlich hat E.________ die Drohung des Berufungsführers auch als solche verstanden, ansonsten hätte sie wohl kaum ihren Vater verständigt.