31 9.5 Gesamtwürdigung und Beweisergebnisse 9.5.1 Ziff. I.1.1. der Anklageschrift (versuchte sexuelle Nötigung) Das von der Vorinstanz gezogene Beweisfazit ist zutreffend, es wird vorab vollumfänglich auf die entsprechenden Erwägungen verwiesen (pag. 669 f.). Die Verteidigung brachte anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung vor, der Vi- ber-Kommunikation lasse sich entnehmen, dass E.________ den Berufungsführer aufgefordert habe, die Bilder zu schicken. Daraufhin habe er gedroht, die Bilder an den Verlobten zu schicken.