In der Folge listet er erneut die angeblichen negativen sexuellen Erlebnisse auf (pag. 755 f.). Die Straf- und Zivilklägerin habe ihm angedroht, sie werde ihm belastende SMS schreiben, wenn er nicht zahle (pag. 757). Sie habe sich zurückgezogen und habe sich nicht mehr mit ihm zu den Schäferstündchen treffen wollen, weil er sich nicht habe erpressen lassen und er E.________ nicht aufgegeben habe (pag. 757 f.). E.________ ihrerseits habe ihre Beziehung zu ihrem Verlobten in Gefahr gesehen und sei deshalb, wie auch die Straf- und Zivilklägerin, auf die Idee gekommen, ihn mit nicht korrekten Tatsachen anzuzeigen (pag.