Er hält aber fest, was E.________ angeblich über die Strafund Zivilklägerin gesagt habe: «Alle wissen dass C.________ kriminell ist und kalt, selber schuld wenn du dich trotzdem mit ihr einlässt.» (pag. 755). Daraus geht hervor, dass der Berufungsführer ganz offensichtlich auch jetzt noch versucht, die Straf- und Zivilklägerin und E.________ gegeneinander auszuspielen. Schliesslich schreibt der Berufungsführer, die Straf- und Zivilklägerin sei als Kind tatsächlich sexuell missbraucht worden, allerdings nicht von ihm. In der Folge listet er erneut die angeblichen negativen sexuellen Erlebnisse auf (pag.