30 (pag. 752). Wiederum soll nach der Darstellung des Berufungsführers also das junge Mädchen E.________ dem viel älteren Mann, dem Berufungsführer, das erste sexuelle Angebot gemacht haben. Das sich daraus ergebende Verhältnis habe dann zu Eifersucht von Seiten der Straf- und Zivilklägerin geführt, diese habe ihm zu verstehen gegeben, dass sie nicht teilen wolle. Sie habe nur missmutig akzeptiert, dass er auch für E.________ ein Sugardaddy gewesen sei (pag.