Nachdem sie sich gegenseitig hundert Mal oder mehr befriedigt hätten und die Träume der Straf- und Zivilklägerin von einem festen Freund stärker geworden seien, ihr Handicap aber weiterhin bestanden habe, habe die Straf- und Zivilklägerin ihm mitgeteilt, sie möchte versuchen mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben. Drei Versuche seien erfolglos geblieben (pag. 751 f.). Später sei dann E.________ dazugekommen; diese habe ihm zunächst erzählt, einen 21-jährigen Bekannten entjungfert zu haben. Er habe sie zurechtgewiesen und ihr gesagt, das mache man nicht, wenn man jemanden nicht liebe. Daraufhin habe E.______