750 ff.). Die Schilderungen des Berufungsführers muten seltsam an; er beschreibt, wie für ihn das «plumpe Hosen runter und blasen lassen und das wars» seltsam gewesen sei, er dies der Straf- und Zivilklägerin gesagt habe und diese ihn daraufhin gefragt habe, ob es ihm helfen würde, wenn sie sich auch ausziehen würde. Die Straf- und Zivilklägerin habe ihm auch gesagt, es sei ihr egal wenn er sie anfasse, solange er nicht in sie eindringe, auch nicht mit den Fingern (pag.