Er habe sich dies erst überlegen müssen, habe sich dann aber darauf eingelassen, obschon es für ihn wegen dem grossen Altersunterschied etc. schon sehr komisch gewesen sei (pag. 748 f.). Das erste Treffen sei trotz Viagra nicht erfolgreich gewesen, er habe erst eine Erektion bekommen, als er schon wieder zu Hause gewesen sei (pag. 749). In der Folge hätten sie sich zu regelmässigen sexuellen Kontakten getroffen, wobei er die Straf- und Zivilklägerin zunächst nur oral befriedigt habe. Weil deren Wunsch nach einem fixen Freund aber immer stärker geworden sei, habe C.________ ihm schliesslich gesagt, dass sie es nun versuchen möchte, mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben (pag. 750 ff.).