, vgl. auch pag. 769 f.). Das vom Berufungsführer verfasste Dokument enthält Ausführungen zum Kennenlernen und zu den ersten sexuellen Kontakten mit der Straf- und Zivilklägerin und mit E.________. Auch bei dieser Gelegenheit stellt der Berufungsführer sich selber wiederum als regelrechten Gutmenschen dar, welcher stets nur das Beste für die beiden Mädchen wollte. In Bezug auf die Straf- und Zivilklägerin ist er gleichzeitig