BM 10 18234). Und schliesslich spricht auch das ausgewertete Videomaterial für sich (vgl. II.8.2. Auswertung des Mobiltelefons Samsung Galaxy SIII hiervor); - Angesprochen darauf, wie er rückblickend über die sexuellen Kontakte mit der Straf- und Zivilklägerin denke, antwortete der Berufungsführer: «Auch nicht gut. Ich hätte unbedingt hart sein sollen. Das gehört sich einfach nicht und ich habe mir damit viel Ärger eingehandelt.» (pag. 569 Z. 22 ff.). Diese Aussage legt den Verdacht nahe, dass der Berufungsführer auch in Bezug auf die Straf- und Zivilklägerin die sexuellen Handlungen vor allem wegen den strafrechtlichen Konsequenzen bereut;