Die Vorinstanz hat in diesem Zusammenhang zu Recht hervorgehoben, dass die Aussagen des Berufungsführer in teilweise krassem Widerspruch zu den objektiven Beweismitteln stehen (pag 666 ff.). So geht aus der Mobiltelefonauswertung aus dem Jahre 2010 eindeutig hervor, dass die Figur Jimmy Blue Ochsenknecht im Zusammenhang mit den sexuellen Kontakten eine Rolle spielte (vgl. II.8.3. Auswertung des Mobiltelefons Sony Ericsson vom 17.05.2010 hiervor). Auch die immense Zahl von sexuell konnotierten Nachrichten mit diversen anderen jungen Frauen und Schulmädchen (vgl. insbes.