nicht einmal eine Frau ist, die mich reizt. Zwei Tage später hat sie wieder gestürmt, dass sie dies und jenes abgemacht habe und Geld brauche. Und dann ist es zum ersten Kontakt [Anm.: Oralsex, vgl. pag. 564 Z. 31 f.] gekommen.» (pag. 564 Z. 26 ff.). Seine Aussagen sind zudem insofern widersprüchlich, als der Berufungsführer, zwei Tage nach dem angeblichen Angebot der Straf- und Zivilklägerin, mit dieser Oralverkehr gehabt haben will, obwohl ihn die Straf- und Zivilklägerin als Frau angeblich gar nicht interessiert hat.