Sie habe ihm am Telefon gesagt, sie müsse nun «Futz geben», weil sie die Schulden nicht zurückbezahlen könne (pag 313 Z. 296 ff.). Im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung brachte er dann vor, die Straf- und Zivilklägerin sei, nachdem sie aus dem Heim entwichen sei, bei einem Typen gelandet, der sie über längere Zeit durchgefüttert habe. Sie sei dann wieder zurück ins Heim, der Typ übe jetzt aber Druck auf sie aus und wolle das Geld zurück. Und wenn er dieses Geld nicht bekomme, habe er gesagt «gib Futz» (pag. 563 Z. 33 ff.); - Der Berufungsführer versuchte der Straf- und Zivilklägerin in Bezug auf die sexuellen Kontakte den aktiven Part zuzuschieben.