27 zwischen ihm selber und dem Berufungsführer. Gemäss dieser schrieb der Berufungsführer am 10.10.2013: «hallo B.________…i bruche es gsprech mit dir ..i wierde erpresst u bruche di rat» (pag. 807 der FDF-Auswertung). Aus der Unterhaltung geht nicht hervor, durch wen und mit was der Berufungsführer angeblich erpresst wurde. Selbst wenn sich die Nachricht aber tatsächlich auf die von der Straf- und Zivilklägerin eingestandene Drohung (vgl. pag. 161 Z. 147 ff.