26 ich Angst davor hatte.») und brachte gleichzeitig in der dritten Einvernahme erstmals die Geschichte von einem unbekannten Mann vor, welcher die Straf- und Zivilklägerin angeblich im Alter von acht Jahren angefasst habe. Weiter doppelte er nach: Die Straf- und Zivilklägerin sei ausserdem von einem anderen Mann, einem Kurden, vergewaltigt worden – auch diesen angeblichen Vorfall erwähnte er erst in der dritten Einvernahme (pag. 328 Z. 1047 ff.: «Ich redete 2 oder 3 Mal sehr intensiv mit C.________ über ihre Vergangenheit, welche sie aufarbeiten sollte.