__ Dinge mit, die sie mit ihrer kriminellen Ader nicht unbedingt hätte hören sollen. C.________ sagte mir plötzlich in einem Gespräch, dass, wenn sie nun zur Polizei gehen und ‹Scheissdreck› erzählen würde, ich grosse Probleme bekommen würde. […] C.________ sagte mir dann, dass sie nicht so gemein sei und dies nicht tue. Sie sagte mir aber trotzdem, dass sie in so einem Fall wohl Recht bekommen würde. Daher hätte sie pro Monat einen Betrag zu gute, damit sie keine solche Aussage mache.» (pag. 316 Z. 432 ff.). Die Straf- und Zivilklägerin habe mit der Psychologin herausgefunden, dass das Spiel «wie wäre es, wenn ich deiner Frau oder der Polizei das erzählen würde» gut funktioniere (pag.