Während er die eigenen, angeblich ausschliesslich guten Absichten zu betonen versuchte, stellte der Berufungsführer die Straf- und Zivilklägerin als geldgierige Erpresserin dar, welche versucht habe, ihn mit etwas zu erpressen, was zwar nie stattgefunden habe, ihm aber trotzdem Schwierigkeiten bereiten könne. Er warf der Straf- und Zivilklägerin in diesem Zusammenhang sogar vor, eine kriminelle Ader zu haben: «Als die erste Sache war, als ich von C.________s Mutter angezeigt wurde, bekam C.________ Dinge mit, die sie mit ihrer kriminellen Ader nicht unbedingt hätte hören sollen.