Auf Frage des Gerichtspräsidenten, wie oft sie Geschlechtsverkehr gehabt hätten, antwortete der Berufungsführer: «Das war nicht Geschlechtsverkehr.» (pag. 567 Z. 24 f.) und: «Geschlechtsverkehr ist wenn man am Schluss zum Höhepunkt kommt.» (pag. 567 Z. 27 f.).