Er führte aus: «Sie hat den Stab mit nach Hause genommen und hat mir am nächsten Tag gesagt, dass das nicht gehe. Sie habe so oder so aus ihrer Kultur Mühe, sich selber zu berühren. Es wurde wieder für einen Monat ad acta gelegt. Dann kamen wir wieder darauf zu sprechen. Ich habe ihr dann gesagt, dass sie ja mit mir auch keinen Sex haben können, ich wolle das auch nicht. Wir haben das zusammen abgemacht, dass ich einfach einmal vorsichtig mein Glied in ihre Scheide einführe und dass wenn sie sagt halt, ich wieder rausgehe.» (pag. 567 Z. 17 ff.). Auf Frage des Gerichtspräsidenten, wie oft sie Geschlechtsverkehr gehabt hätten, antwortete der Berufungsführer: