293 Z. 179 ff., pag. 293 Z. 183 ff.: «Ich staune ab mir, was ich für ein ‹dummer Schnurri› bin… blöffen und prahlen. […]», pag. 293 Z. 191 f.: «Das ist prahlen gegenüber einem anderen Mann, einfältig. Ich schäme mich gerade ‹wie e Mohre›»; vgl. auch pag. 325 Z. 856 ff.). Auf die Auswertungen allgemein Bezug nehmend, führte er gegenüber der Staatsanwaltschaft zudem Folgendes aus: «[…] ich habe festgestellt, dass ich ganz ein ‹blöder dummer Laferi› bin, ich aber als Mensch sicher nicht so bin. Wenn ich das ganze sehe verstehe ich, dass Sie da eine Untersuchung einleiten mussten und das abklären müssen, das aber alles nicht so ist.» (pag. 305 Z. 293 ff.).