Zunächst gab der Berufungsführer an, das Ganze habe begonnen, als E.________ gerade gut 16 Jahre alt gewesen sei, wahrscheinlich gerade so am Ende der Wochenplatzzeit (pag. 289 Z. 94 f. und Z. 97 ff.). Beim Verlesen des Protokolls machte er dann geltend, es habe vielleicht im Januar 2012 oder so begonnen, aber einfach am Anfang ohne sexuelle Handlungen (pag. 289 Z. 100 ff.). Ausserdem gab er zuerst an, die Geschichte sei schätzungsweise fünf Monate gelaufen (pag. 290 Z. 129 ff.), später soll das Ganze dann eineinhalb Jahre gedauert haben (pag. 309 Z. 97 f.).