und Z. 25 ff.). Später in derselben Einvernahme machte er dann aber wieder geltend, sie hätten ein sexuelles Verhältnis gehabt, bevor Christiano Ronaldo ins Spiel gekommen sei, währenddessen und auch danach noch, Christiano Ronaldo habe beim sexuellen Verhältnis gar nie eine Rolle gespielt (pag. 542 Z. 35 ff.); - Dem stehen die bereits in sich widersprüchlichen Angaben des Berufungsführers betreffend die Frage, wann die Sache mit Christiano Ronaldo – und somit die klar damit im Zusammenhang stehenden sexuellen Handlungen – angefangen und wie lange sie gedauert habe, entgegen: Zunächst gab der Berufungsführer an, das Ganze habe begonnen, als E.______