In der gleichentags stattfindenden förmlichen Einvernahme (ab pag. 279 ff.) musste er dann aber zugeben, dass er mit ihr ein Verhältnis gehabt habe (pag. 279 Z. 27: «Ich habe mit E.________ ein Verhältnis gehabt.»). Er gab an, sie hätten die Beziehung an diesem Tag beenden und sich zwecks Elimination von Fotos treffen wollen, er habe ihr gesagt, dass sie noch einmal nett zu ihm sein solle, bzw. noch einmal Sex mit ihm haben solle (pag. 279 Z. 27 f., Z. 35, Z. 44, Z. 47, Z. 49 ff., pag. 280 Z. 53 ff. und Z. 61 f.).