Auch ist im Laufe des Verfahrens keine Aggravation auszumachen. Zahlenmässige Angaben machte die Straf- und Zivilklägerin sodann erst auf konkretes Nachfragen hin, wobei sich die auf den ersten Blick exorbitant hoch erscheinende Zahl von angeblich mindestens 1‘000 sexuellen Kontakten bei näherem Hinsehen bzw. Nachrechnen nicht als unrealistisch erweist: Bis und mit 4. Schul- bzw. bis zum 11. Altersjahr (d.h. ab ca. Anfang 2005 bis Sommer 2005 bzw. bis zum Umzug) kam es täglich zu sexuellen Kontakten, dies entspricht insgesamt 150 sexuellen Kontakten.