18 den Berufungsführer zu erpressen versucht und ihm gedroht, zur Polizei oder zu seiner Frau zu gehen. Ihr habe sein Gefühl der Angst gefallen. Sie habe den Kontakt vor allem wegen dem Geld, welches er ihr gegeben habe, behalten (pag. 161 Z. 147 ff.). Was den Zeitpunkt betrifft, ab welchem es zu sexuellen Handlungen kam, blieb die Straf- und Zivilklägerin auch in der Befragung vom 10.09.2014 bei ihren Angaben. Auf Frage, wie sicher sie sei, dass sie beim ersten Oralverkehr höchstens 11 oder 12 Jahre alt gewesen sei, antwortete sie: „Sehr sicher“ (pag. 174, Z. 84 ff.).