Er habe, ohne dass er gekommen sei, nach etwa zwei Minuten aufgehört, offenbar weil sie nicht mehr gewollt habe; «mir hat man ganz klar angesehen, dass ich dies nicht wollte» (pag. 161 Z. 123 ff.). Gemäss ihren Aussagen auferlegte der Berufungsführer der Straf- und Zivilklägerin, als sie noch klein war, immer ein Schweigegebot. Später habe er das nicht mehr jedes Mal gesagt und noch später habe sie es schon von sich aus niemandem erzählen wollen, weil sie sich geschämt habe (pag. 163 Z. 230 ff.). Weiter erwähnte die Straf- und Zivilklägerin freimütig, sie habe