161 Z. 108). So weit sie wisse, mache der Berufungsführer dies in Bezug auf E.________ auch, bei ihr benutze er aber Christiano Ronaldo (pag. 161 Z. 111 f.). Sie habe eigentlich nie Sex (Anm.: Gemeint ist wiederum Geschlechtsverkehr) mit dem Berufungsführer gehabt, aber ein paar Mal sei er mit seinem Penis ungeschützt vaginal in ihr gewesen; «Es ekelte mich, dass [recte: das] kann ich ihnen sagen.» (pag. 161 Z. 114 f.). Ab ihrem 15. Altersjahr (Anm.: Das wäre dann ab Juli 2009 gewesen) sei es ca. sieben bis acht Mal dazu gekommen (pag. 161 Z. 127 f.). Er habe, ohne dass er gekommen sei, nach etwa zwei Minuten aufgehört, offenbar weil sie nicht mehr gewollt habe;