___ den Berufungsführer gleich in mehrerer Hinsicht. Hätte sie die Vorwürfe gegen ihn zu Unrecht erhoben, hätte sie ihn wohl viel stärker belastet. Beispielhaft seien ihre Aussagen erwähnt, wonach der Berufungsführer ihr Geld gegeben habe, wenn sie ihn danach gefragt habe, sie jedoch finanziell nicht von ihm abhängig gewesen sei, da sie auch Geld von ihrem Vater erhalten hätte (pag. 149 Z. 122 ff.) – hätte E.________ den Berufungsführer anschwärzen wollen, hätte sie jedoch wohl genau das behauptet.