i mire agenda, wenn si mit mir het […] jaaa ha ds jahr hett mini agenda 47 strichli!». Im Klartext heisst das ja wohl nichts anderes, als dass der Berufungsführer mit E.________ bisher im Jahr 2012, und wohl nicht erst genau seit ihrem 16. Geburtstag am 16.2.2012, bereits 47 Mal sexuellen Kontakt hatte. Dieses objektive Beweismittel belegt mit anderen Worten die Darstellung von E.________, wonach es bereits vor ihrem 16. Geburtstag zu sexuellen Kontakten kam. Schliesslich ist festzuhalten, dass in ihren Aussagen keine Aggravierungstendenzen auszumachen sind. Vielmehr entlastete E.________ den Berufungsführer gleich in mehrerer Hinsicht.