Namentlich schilderte sie das Kerngeschehen über mehrere Einvernahmen hinweg konstant und stimmig. Die Tatsache, dass ihre zeitlichen Angaben – insbesondere zu den Fragen, ab wann genau es zu welchen sexuellen Handlungen und in welcher Häufigkeit gekommen sei – nicht immer identisch waren, bedeutet nicht, dass die Aussagen von E.________ unwahr sind; zum einen spricht dieser Umstand vielmehr dafür, dass E.________ nicht einfach auswendig Gelerntes reproduzierte und zum anderen zeigt er auf, dass E.________ die Zeit mit dem Berufungsführer eben als Ganzes erlebte und schilderte und die künstliche Altersgrenze des 16. Geburtstages für sie – ganz im Gegensatz zum Berufungsführer –