Auf die Frage hin, wie alt sie beim ersten Mal Oralverkehr gewesen sei, wollte sich E.________ zuerst nicht festlegen, gab dann aber auf Nachfrage an, sie sei sich sicher, dass es vor Beginn des 10. Schuljahres gewesen sei, als es zu den ersten sexuellen Kontakten gekommen sei (pag. 552 Z. 21 ff. - pag. 553 Z. 6). Und sie widersprach energisch («Das ist zu 100% eine falsche Aussage»), als ihr u.a. vorgehalten wurde, der Berufungsführer habe ausgesagt, sie habe ihm quasi ein unmoralisches Angebot gemacht und er habe dann nicht nein sagen können, das sei gewesen, als sie seit einem Monat im 10. Schuljahr gewesen sei (pag. 553 Z. 26 ff.).