15 Berufungsführer die sexuellen Akte gefilmt hätte (pag. 151 Z. 253 ff.). Die Geschichte mit Christiano Ronaldo habe vielleicht eineinhalb Jahre gedauert (pag. 150 Z. 167 f.) und mit der Straf- und Zivilklägerin habe er das Gleiche mit Jimmy Blue gemacht (pag. 150 Z. 171 f.). Der Berufungsführer habe sie nie aufgefordert, Betäubungsmittel zu konsumieren (pag. 153 Z. 353 f.). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 548 ff.) bestätigte sie die bisherigen Aussagen erneut, insbesondere auch, wie sich die körperlichen Kontakte intensiviert hätten;