Diese Aussage ist objektiv belegt; gemäss den ausgewerteten Viber-Nachrichten, hatte der Berufungsführer ihr am 17.10.2013, mithin genau einen Monat vor der Anhaltung, damit gedroht, J.________, dem Verlobten von E.________, von nun an auf alles Antwort zu geben und nicht mehr auszuweichen, wenn sie sich weiterhin nicht bei ihm melde (vgl. pag. 621). Weiter führte E.________ aus, sie denke, es sei Ende der 8. Klasse gewesen, als sie das erste Mal Geschlechtsverkehr gehabt habe, damals sei die Geschichte mit Christiano Ronaldo aktuell gewesen (pag. 147 Z. 53 ff.).