Es sei jedes Mal zum Samenerguss gekommen, sie habe immer so lange machen müssen, bis er zum Orgasmus gekommen sei (pag. 137, bestätigt auf pag. 138). Bis vor ein paar Tagen habe sie nicht gewusst, dass er von ihr Videos und Fotos gemacht habe. Erst gestern Sonntag (Anm.: am 17.11.2013) habe sie einen Screenshot von einem Video gesehen, das ca. fünf Minuten gedauert habe und den Oralverkehr mit ihr dargestellt habe (pag. 137). Sie habe den Berufungsführer ca. 30 Mal oder eher noch mehr oral befriedigen müssen.