Ausser Geschlechtsverkehr sei nichts gewesen. Er habe keine physische Gewalt angewandt, nur gestürmt, sie bedrängt, was von der Befragerin als psychischer Druck umschrieben und von E.________ so übernommen wird (pag. 136). Im Zusammenhang mit der Frage, wann der letzte sexuelle Kontakt mit dem Berufungsführer stattgefunden habe (vor ca. vier Wochen in dessen Auto), erwähnte E.________ erstmals das Detail, dass er ihr gesagt habe, er brauche «ä Ladig». Damit sei Geschlechtsverkehr gemeint gewesen (pag. 137). Es sei jedes Mal zum Samenerguss gekommen, sie habe immer so lange machen müssen, bis er zum Orgasmus gekommen sei (pag.