Sie berichtete zuerst in weitgehend freier Erzählung flüssig und ohne jegliche Hemmungen über die zurückliegenden Jahre mit dem Berufungsführer und den Umstand, dass ihr vor vier bis fünf Wochen klar geworden sei, dass der Berufungsführer sie nur belogen habe, das Ganze ein Ende haben müsse und sie ihren Eltern von den schlimmen Sachen, die er schreibe, nicht aber von den Übergriffen, erzählt habe (pag. 135). Auf Detailfragen der Befragerin hin (pag. 135 ff.) machte E.________ dann genauere Angaben; sie gab insbesondere an, ab wann, wo und wie oft sie Oral- bzw. Geschlechtsverkehr gehabt hätten.