Die erste Einvernahme von E.________ erfolgte am 18.11.2013, also am darauffolgenden Tag, mittels Videobefragung (pag. 133 ff.). E.________ wirkte dabei erstaunlich abgeklärt und selbstsicher. Sie berichtete zuerst in weitgehend freier Erzählung flüssig und ohne jegliche Hemmungen über die zurückliegenden Jahre mit dem Berufungsführer und den Umstand, dass ihr vor vier bis fünf Wochen klar geworden sei, dass der Berufungsführer sie nur belogen habe, das Ganze ein Ende haben müsse und sie ihren Eltern von den schlimmen Sachen, die er schreibe, nicht aber von den Übergriffen, erzählt habe (pag.