129), so schliesst dies zumindest nicht aus, dass die sexuellen Übergriffe bereits vor dem 05.07.2010 (16. Geburtstag der Straf- und Zivilklägerin) begonnen haben. Dies deckt sich mit den Angaben der Straf- und Zivilklägerin gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft, wonach sie höchstens 11 oder 12 Jahre alt gewesen sei, als es erstmals zum Oralverkehr gekommen sei (pag. 160 Z. 61: «Ich war damals höchstens 11 oder 12 Jahre alt. Ich weiss es jedoch nicht mehr ganz genau. Ich war höchstens 12 Jahre alt, aber das war ja immer noch zu jung.»; in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 10.09.2014 bestätigt, vgl. pag. 174 Z. 84 ff.).