Aktuell warte sie auf den Entscheid der Invalidenversicherung. Der nahende Termin der oberinstanzlichen Verhandlung löse wieder eine Verschlechterung des ohnehin sehr fragilen Zustandes aus und die Straf- und Zivilklägerin kämpfe verstärkt gegen Schlaflosigkeit, Ängste und depressive Symptome (pag. 762). Wenn die Therapeutin in Kenntnis der Zeitangaben der Straf- und Zivilklägerin von einem «über Jahre dauernden erlittenen sexuellen Missbrauch» ausgeht (vgl. pag. 129), so schliesst dies zumindest nicht aus, dass die sexuellen Übergriffe bereits vor dem 05.07.2010 (16. Geburtstag der Straf- und Zivilklägerin) begonnen haben.